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So landete Wüst in einem japanischen Koch-Video

Außerdem: Was Kutschaty zu seinem neuen Anwalts-Job sagt und AfD-Blex durfte "Omas gegen Rechts" dissen


Mitsuko Shino
Mitsuko Shino mit Wüsts Schneidebrett

Hendrik Wüst kocht und isst gerne und wird manchmal schon damit aufgezogen, dass er Foodluencer Markus Söder Konkurrenz machen wolle (zu Söder kommen wir gleich noch mal). Jetzt tauchte Wüst namentlich in einem japanischen Koch-Video auf. Und das kam so...


Die neue Botschafterin Japans in Deutschland heißt Mitsuko Shino. Im Januar war die Botschafterin zum Antrittsbesuch in der Düsseldorfer Staatskanzlei. Die Landeshauptstadt selbst ist bekannt für ihre große japanische Community und NRW gibt unter Wüst Gas, was die wirtschaftliche Zusammenarbeit angeht. Denn was kaum jemand weiß: Das Außenhandelsvolumen zwischen Nordrhein-Westfalen und Japan belief sich 2023 auf rund zehn Milliarden Euro. Damit gehört Japan laut Landesregierung zu den wichtigsten Handelspartnern Nordrhein-Westfalens. Nimm das, Donald Trump!


However: Mitsuko Shino zeigt bei Instagram regelmäßig aufwendig produzierte und sehr unterhaltsame Kochvideos. Jetzt gab es dort einen sympathischen Fall von Product Placement: Während die Botschafterin knuspriges Hühnchen zubereitet, zaubert sie ein Schneidebrett hervor und sagt: "Dieses Schneidebrett ist übrigens ein Geschenk von Ministerpräsident Wüst."

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Das Brett hat die Form des Rathauses von Münster, wurde Botschafterin Shino tatsächlich von Wüst überreicht. Eine geschmackvolle Werbung fürs Land NRW. In dem Video ist noch die Banderole ums Schneidebrett - ich hoffe mal, sie hat die nicht mitgekocht.


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Thomas Kutschaty
SPD-Politiker Thomas Kutschaty. Foto: Facebook/Thomas Kutschaty

Seit Thomas Kutschaty als SPD-Fraktionschef von Jochen Ott abgelöst wurde, ist es etwas ruhiger um ihn geworden. Kutschaty ist Vorsitzender des U-Ausschusses zum Terroranschklag von Solingen und hat damit dennoch einen wichtigen Job - jetzt hat er aber noch einen: Wie die Rheinische Post berichtet, ist der ehemalige NRW-Justizminister jetzt "Senior Counsel" in einer neuen Anwaltskanzlei in Düsseldorf. "Senior Counsel" ist ein erfahrener Rechtsanwalt, der oft aus der Wissenschaft, einem hohen Richteramt oder eben der Politik kommt - wie eben Kutschaty. Der ja auch mal Justizminister war. Dem Landtagsbog sagte Kutschaty:


"Ich habe immer gerne als Rechtsanwalt gearbeitet. Nachdem ich nun seit fast acht Jahren kein Justizminister mehr bin, freue ich mich, auf diesem Feld wieder tätig zu werden."


Good Luck!


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Christian Blex
Blex bei seinem Auftritt in Lippstadt. Foto: Youtube

Der Musiker Danger Dan von der "Antilopen Gang" hat mal ein Lied gemacht, dass den Titel "Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt" trägt. In dem Song geht er unter anderem AfD-Politiker hart an - und rappt dazu, dass das ja alles von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Seit Mittwoch wissen wir: Es kann auch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn man eine Gruppe von "Omas gegen Rechts" als "abgewrackte Schabracken" bezeichnet, die "überhaupt nichts hingekriegt haben in ihrem Leben."


Das sagte der AfD-Landtagsabgeordnete Christian Blex bei einer Kundgebung in Lippstadt in Richtung der Demo-Omas. Ein Lokaljournalist traute seinen Ohren nicht, erzählte alles dem Pressesprecher der Polizei, womit die Sache dann beim Staatsanwalt landete. Die Behörde prüfte und befand: Kein Grund für Ermittlungen gegen Blex. Die Begründung ist nicht nur für Juristen interessant, daher hier mal in ganzer Länge:


"Bei der Bewertung der Äußerung war der Kontext, in dem sie gefallen ist, einzubeziehen. Hier wurde die fragliche Rede im Rahmen öffentlicher und politischer Meinungsbildung gehalten. Vor diesem Hintergrund diente die dabei gefallene Äußerung der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB). Das Bundesverfassungsgericht versteht § 193 StGB als Ausprägung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Im politischen Meinungskampfs gilt grundsätzlich eine Vermutung zu Gunsten der Meinungsfreiheit, was auch bedeutet, dass abwertende Äußerungen zulässig und einprägsame sowie starke Formulierungen hinzunehmen sind, soweit sie im konkreten Fall nicht unverhältnismäßig erscheinen oder eine Schmähkritik darstellen. Bei dieser steht die Diffamierung der Person eindeutig im Vordergrund.


Hieran gemessen diente die Äußerung nicht der Diffamierung der Teilnehmenden des

Bündnisses „Omas gegen Rechts“, sondern – im Gesamtkontext der Veranstaltung

betrachtet - der politischen Meinungsbildung zur Frage der Migration. Somit war der

Meinungsäußerungsfreiheit der Vorrang zu gewähren, womit eine Beleidigung aus-

schied. Ungeachtet dessen liegt daneben ein Verfahrenshindernis vor, denn bislang

haben Teilnehmende des Bündnisses „Omas gegen Rechts“ keinen Strafantrag ge-

stellt."


Was die Staatsanwaltschaft damit meint: Beleidigung ist ein Antragsdelikt, also muss der Betroffene selbst Anzeige erstatten. Allerdings wäre ich als Oma wenig motiviert, dass noch zu machen - nach dieser Analyse der Ermittler.

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