Hat Düsseldorf den Landtag bei Grundstücks-Deal über den Tisch gezogen?
- Oliver Auster

- 21. Sept.
- 5 Min. Lesezeit
Heute außerdem im Landtagsblog:

Thomas Geisel ist nicht Donald Trump, aber Deals mochte der ehemalige Energie-Manager auch. Als Düsseldorfer OB scheint Geisel (damals noch bei der SPD, heute beim BSW) tatsächlich einen guten Schnitt für die Stadt gemacht zu haben - auf Kosten des Landtags bzw. des Landes. So stellt es zumindest der Landesrechnungshof (LRH) dar, nach dessen Rechnung Geisel dem Land bei einem Grundstücks-Tausch einen Nachteil von 7,1 Millionen Euro eingebracht hat.
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Die Anekdote steht im 25-seitigen Bericht des LRH, in dem es um den geplanten Anbau am Landtag geht. Die Haushalts-Hüter lassen an der Planung kein gutes Haar und haben eine eigene Hochrechnung über die mutmaßlichen Kosten erstellt: 245 Millionen Euro. Das wären 80 Millionen (!) mehr, als aktuell angesetzt. In dem Papier wird auch ein Eröffnungsdatum geleakt, das bisher öffentlich nicht kommuniziert worden ist. So plaudert der Rechnungshof aus, dass der Anbau am 19. Dezember 2031 in Betrieb genommen werden soll.

Die Betonung liegt auf "soll", denn noch gibt's nicht mal einen Bauantrag. Der soll (!) laut dem LRH-Bericht am 16. Oktober eingereicht werden. Bis dahin sollte (!) dann auch geklärt sein, ob die Tiefgarage vier Etagen hat - oder nur eine. Stand jetzt soll es wirklich nur eine mit 40 Plätzen sein. Aber zurück zu Geisel...
Wie die Haushaltshüter rekonstruieren, gab es im Dezember 2018 einen Grundstückstausch von Land und Stadt - allerdings zu den "Bedingungen des OB", so der Rechnungshof. Das Land überließ Düsseldorf damals ein Filetgrundstück am Mannesmann-Ufer, die Stadt gab im Gegenzug die Fläche vorm Rheinturm her. Dort soll der Anbau hin. Düsseldorf verkaufte das Grundstück am Mannesmannufer prompt für 28 Millionen Euro weiter, heute steht dort die "Alltours"-Zentrale.
Das Gebiet um den Rheinturm ist - so der Landesrechnungshof - bei seiner geplanten Nutzung aber nur 20,9 Millionen Euro wert. Dazu habe sich das Land auch noch verpflichtet, ein olles Parkhaus abzureißen und das kleine Hafenamts-Häuschen umzusetzen. Der Rechnungshof betitelt das mit "Grundstückstausch zulasten des Landes" und "Unangemessene Lastenverteilung" (also wegen Parkhaus und Häuschen).
Die Geschichte hat aber noch eine Subebene: Das Papier des Landesrechnungshofs wurde einen Tag nach einem Stern-TV-Beitrag über den berühmt-berüchtigten Wandteppich im... Landesrechnungshof (!) veröffentlicht. Das mag Zufall sein, aber tatsächlich wurde der Landtag von der Rechnungshof-Abrechnung kalt erwischt. Ein Landtags-Sprecher sagte mir für die Siegener Zeitung:
"Gleichwohl wäre der Landtag dankbar gewesen, wenn die vom Landesrechnungshof selbst erbetene Stellungnahme des Landtags mit Frist zum 30. September abgewartet worden wäre. Denn einige Hinweise sind bereits seit längerer Zeit umgesetzt, zum Beispiel die Einführung einer Kostenampel. Ebenso ist der Ältestenrat mehrfach über den Fortgang der Planungen informiert worden."
Frist oder stirb.
Auf den Landtagsfluren hört man ein deutliches Grummeln. CDU-Finanzexperte Olaf Lehne kritisierte die Kritiker vom LRH offen und sagte der Rheinischen Post: "Wo ist denn eigentlich der Prüfbericht für den gerade fertig gewordenen Neubau des Landesrechnungshofs selber?" Mitte Oktober besuchen einige Abgeordnete (Lehne ist nicht dabei) übrigens besagten Neubau - für 55 Millionen Euro.
Grün-gelbe Eimer-Koalition

Ich habe hier ja schon oft aufgeschrieben, dass das Landtagsdach im Eimer ist. Jetzt ist es in zwei neuen Eimern. Einem gelben und einem grünen.
Die stehen im obersten Geschoss des C-Traktes, wo – Sie ahnen es – die Grünen und die FDP untergebracht sind. Schön, dass der Landtag sich bei den Eimern farblich den Fraktionen anpasst. Der Eimer am Übergang zum C-Trakt feiert in diesen Tagen übrigens seinen ersten Geburtstag. Fast genau einem Jahr hatte ich ihn zum ersten Mal dort gesichtet. Der Eimer wird inzwischen auch immer mal wieder als Mülleimer missbraucht. Ansonsten erfüllt er stumm seinen Zweck.
Blöd bleibt: Besserung ist erst mal nicht in Sicht. Das Mammut-Projekt Dach ist noch nicht terminiert und so werden auch die Eimer wohl noch lange stehen.
Trocken: Engholms Weißwein-Ode auf Hendrik Wüst

Wie im Landtagsblog angekündigt, war Hendrik Wüst am Freitagabend in der Talkshow "3nach9", die sich selbst als die "Mutter aller Talkshows" bewirbt (bin ich eigentlich der einzige, der da an Saddam Hussein denken muss?). Wer Wüsts Auftritt gucken wollte, brauchte Geduld - denn erst waren drei andere Talkgäste dran, u.a. Franziska van Almsick. Wüst gab auf Anfrage ein paar bekannte Anekdoten zum Besten, darunter ein Braten-Erlebnis mit Helmut Kohl (das 2022 schon mal in den News war). Das "3nach9"-Team hatte sich aber auch noch eine Überraschung einfallen lassen: Da Wüst als Jugendlicher vor seiner Kohlisierung für Björn Engholm geschwärmt hatte, besuchte Radio Bremen den inzwischen 85-Jährigen daheim - und erwischte ihn bester Stimmung. Mit einem Glas Weißwein in der Hand lobte Engholm Wüst unter dem gespielten Siegel der Verschwiegenheit und sagte:
"Aber bitte vertraulich, nicht zum Weitertragen - vor allem nicht an meine sozialdemokratischen Freunde - ich finde diesen Wüst relativ sympathisch. Ich finde, er argumentiert gut. Er macht eine gute Figur."
Ein Einspieler, so trocken wie der Weißwein in Engholms Glas.
Amen! Land verbietet Mönchs-Ampel

Der Harsewinkler Ortsteil Marienfeld ist nicht zuletzt wegen seines historischen Klosters weit über die Grenzen des Kreises Gütersloh hinaus bekannt... sagt zumindest der SPD-Abgeordnete Thorsten Klute, der die Landesregierung fragte, warum dort keine Fußgänger-Ampel mit Mönchen statt den bekannten Piktogrammen aufgestellt werden könne. Die Antwort wurde vermutlich von einer neuen KI namens "BeamtenGPT" verfasst, sie ist auf jeden Fall herrlich spaßbefreit. Auszüge:
"Die Eindeutigkeit von Verkehrszeichen ist eine Grundvoraussetzung für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Daher ist es geboten, den am Verkehr Teilnehmenden einerseits klare Informationen zukommen zu lassen, andererseits aber einer Reizüberflutung durch eine Beschränkung auf das Wesentliche vorzubeugen."
"Aspekte der Brauchtumspflege oder der Förderung des Tourismus sind nicht Inhalt der StVO und können mangels entsprechender Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz auch nicht in der StVO geregelt werden."
"Sollte von den Gestaltungsgrundsätzen abgewichen werden, muss die Entscheidung hinreichend und nachvollziehbar begründet und aktenkundig vermerkt werden. Die für die örtliche Lichtzeichenregelung verantwortliche Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde als Betreiber der Lichtsignalanlage stehen dann für ihre von den Grundsätzen abweichende Entscheidung in der Haftung."
Mönchenskinder.
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