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Ex-Abgeordneten wird Rente gekürzt

Heute außerdem im Landtagsblog:


Wütender Polit-Rentner, wie die KI ihn sieht. Illustration: ChatGPT / Landtagsblog
Wütender Polit-Rentner, wie die KI ihn sieht. Illustration: ChatGPT / Landtagsblog

"Die Rente ist sicher", sagte einst Norbert Blüm - aber der kannte das "Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen" noch nicht: Mit dem wird jetzt das Pannen-Gesetz zur Altersversorgung der Abgeordneten zurückgenommen. Für die aktuellen Abgeordneten heißt das: Sie müssen nun doch nicht Tausende Euro mehr an Steuern zahlen. Für Polit-Rentner heißt das allerdings: Ihnen wird die Erhöhung, die sie seit Juli bekommen hatten, ab Januar wieder gestrichen.


Kompliziertes Thema, aber so lässt es sich erklären...


Der Prolog: Seit 2005 wird die Altersvorsorge der Abgeordneten vom Versorgungswerk des Landtags bewerkstelligt. Hielt man damals für eine super Idee, da bekam man allerdings auch noch fette Zinsen. Heute nicht mehr. Folge: Das Versorgungswerk ist klamm, der Generationenvertrag zwischen aktuellen Abgeordneten (die einzahlen) und Abgeordneten im Ruhestand (die Rente vom Versorgungswerk bekommen) geht gerade so auf - Rentenerhöhungen sind aber nicht drin.


Erster Akt: CDU, SPD, Grüne und FDP einigten sich, den Polit-Ruheständlern einen "Versorgungszuschuss" aus dem Landeshaushalt zukommen zu lassen, um die Lücke zwischen der Auszahlung des Versorgungswerks und der Lohnentwicklung auszugleichen. Das war im März.


Zweiter Akt: Vor kurzem informierte das Finanzministerium den verdutzten Landtag, dass die Finanzspritze nicht steuerbefreit ist. Folge: Die Abgeordneten sollten für 2025 mehr Steuern zahlen, bei manchen wären es bis zu 7000 Euro gewesen. Bei vielen um die 3000 Euro. Ein Schock - und die Zeit wurde knapp, so kurz vor dem Jahreswechsel.


Dritter Akt: In Windeseile wurde ein neues Gesetz gestrickt, dass das alte aus dem März an den entscheidenden Stellen rückwirkend ungültig macht. Begründung: "Aus verschiedenen Gründen hat sich die Regelung des Versorgungszuschlages in der Gesamtschau als nicht vollständig zielerreichend erwiesen." So kann man das auch ausdrücken.


Epilog: Am kommenden Dienstag wird extra eine Sondersitzung des Parlaments stattfinden, um das Gesetz-wieder-weg-Gesetz auf den Weg zu bringen und vor dem Jahreswechsel in Kraft treten zu lassen. Immerhin: Man will von den Rentnern nicht noch das Geld zurückhaben, das sie seit Juli zusätzlich bekommen haben. Nice!


Aber: Ab Januar ist dann eben auch erst mal Schluss mit dem "Versorgungszuschuss". Ersparnis laut Gesetzesvorlage: Rund 100.000 Euro.


In der Koalition knallt's wegen Böllerverbot


Symbolbild Feuerwerk (kein grünes gefunden)
Symbolbild Feuerwerk (kein grünes gefunden). Foto: Unsplash

Höller gegen Böller: Ja, man soll ja keinen joke with names machen - aber was soll ich tun: Julia Höller hat gestern im Namen der Grünen-Landtagsfraktion per Pressemitteilung "Neue Regeln im Umgang mit Silvesterfeuerwerk" eingefordert. Wohlgemerkt ist es nur eine formlose Forderung und kein Antrag für die nächste Plenarwoche. Das liegt wohl daran, dass es der erste Antrag der Regierungs-Fraktion wäre, der mit Ankündigung durchfällt. Denn der Koalitionspartner von der CDU hält gar nichts von dem Knaller der Grünen.


PENG! RUMMS! BÄNG!


Das Team Höller fordert unter anderem:


  • Böller mit reiner Knallwirkung sollen aus dem Verkauf verschwinden.

  • Die Kommunen sollen leichter Verbotszonen einrichten können

  • Die beliebten Feuerwerks-Batterien aus dem Discounter sollen verboten werden.


Knallerbsen (!) und Wunderkerzen sollen "selbstverständlich erlaubt" bleiben, so die Grünen. Außerdem organisierte Feuerwerke. Der CDU-Innenexperte Gregor Golland hält davon... nichts. Er sagte mir für die dpa:


"Feuerwerk an Silvester ist nicht das Problem – der Missbrauch ist es. Die allermeisten Menschen feiern friedlich und verantwortungsvoll. Aber jedes Jahr gibt es eine kleine, brutale Gruppe, die Böller und Raketen als Waffen benutzt: gegen Einsatzkräfte, gegen Unbeteiligte. Das ist kein Spaß, das ist Gewalt."


Und weiter:


"Ein pauschales Böllerverbot würde vor allem die treffen, die sich korrekt verhalten. Das kennen wir aus anderen Debatten: Verbote schränken die Anständigen ein – die Täter lachen darüber und machen trotzdem weiter. Und wir sehen: Die Täter werden immer jünger, respektloser, hemmungsloser. Das dürfen wir nicht hinnehmen."


NRW bekommt keine genderneutralen Knast-Bereiche


Symbolbild Gefängnis
Symbolbild Gefängnis. Foto: Unsplash

Was macht man mit einem männlichen Gefangenen, der sich nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz kurzerhand zur Frau erklärt? Automatisch in die Abteilung für weibliche Häftlinge kann man ihn/ sie kaum verlegen. Um den Anstalten Rechtssicherheit zu geben, plant NRW ein neues Gesetz in NRW.


Es bleibt bei einem Männer- und einem Frauentrakt, es wird also keine „genderneutralen“ Bereiche geben. Die Anstalten dürfen aber künftig vom bisher gesetzlich strikten „Trennungsgrundsatz“ von Männern und Frauen abweichen. Das wird bisher auch schon so gehandhabt – nur ohne rechtliche Grundlage.

 

Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte mir für den „Kölner Stadt-Anzeiger“:


 „Mit dem Gesetzesentwurf werden auch weiterhin angemessene Entscheidungen im Einzelfall ermöglicht. Damit schaffen wir wieder Handlungssicherheit für unsere Bediensteten. Die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Personen, wie auch die der übrigen Inhaftierten sowie die Sicherheit und Ordnung der Anstalten können so in Ausgleich gebracht werden.“


Horst Butschinek, NRW-Chef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten sieht das kririscher:


„Das Gesetz ist das eine, aber wir brauchen zusätzlich verbindliche rechtliche und organisatorische Vorgaben für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in den Strafvollzugsanstalten. Die Einzelfallentscheidungen, die auf sie zukommen, müssen nach klaren und überprüfbaren Kriterien getroffen werden – notfalls mit externer Expertise. Aber die Verantwortung für diesen sensiblen Bereich darf nicht einfach bei den Kolleginnen und Kollegen abgeladen werden.“


Knackiger Preis für eine Knackwurst in der Kantine


Die Knackwurst mit dem knackigen Preis, wie sie in der App des Caterers gezeigt wird.
Die Knackwurst mit dem knackigen Preis, wie sie in der App des Caterers gezeigt wird. Screenshot: Landtagsblog

Neues aus der Landtags-Kantine: Diese Woche steht eine "Knackige Bockwurst auf Kartoffelsalat mit Gewürzgurken, Senf und Feldsalat" auf dem Speiseplan. Was manchen Gast irritierte war erstens das Foto (ich zeige es hier trotzdem mal) und dann der Preis: 6,90 Euro! Datt sinn ja 14 Mark, würde man an der Pommesbude in Wanne-Eickel sagen. Knackiger Preis für eine Knackwurst.


Nun hat der Caterer das Problem - wie jeder Gastronom - steigender Lebensmittel-, Energie- und Personalkosten. Der Landtag schießt aber schon einiges zu. Im Haushalt 2026 sind 625.000 Euro als "Ausgaben für den Gastronomiebetrieb" vorgesehen - ein Plus von 264.000 Euro.

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