Polizei muss bei Cola und Schnittchen sparen
- Oliver Auster
- 20. Okt. 2024
- 2 Min. Lesezeit

Jüngst gab es im Landtag ja eine veritable Schnittchen-Krise, die für viel Gesprächsstoff gesorgt hatte. Heute gibt's Nachschlag! Diesmal nimmt man der Polizei die Butter vom Brot.
Zur Sache: Sparerlasse aus dem Innenministerium haben in den vergangenen Wochen immer wieder für Aufregung gesorgt. da ging es um weniger Müll und sogar weniger Aufzugfahrten. Der Spiegel zitierte im Sommer aus frustrierten, internen Emails. Vielleicht wurden sie mit Hunger im Bauch geschrieben. Denn jetzt wurden auf Anfrage der FDP noch mal weitere Sparerlasse aus mehreren Ministerien veröffentlicht, in denen im Fall des Innenressorts auch der Punkt „Catering“ aufgeführt ist. Dort heißt es unter anderem:
"Eine mit Haushaltsmitteln finanzierte Bewirtung von Veranstaltungen mit Getränken ist im Rahmen der Zweckbindung entsprechender Titel vertretbar, sofern sie in Hinblick auf Charakter, Umfang und Dauer des Termins sachlich gerechtfertigt und angemessen ist. Dies gilt nicht für Dienstbesprechungen. Eine weitergehende Bewirtung mit Speisen ist grundsätzlich unzulässig."
Schnittchen-Alaaaaarm! Nur, wenn es mal wieder etwas länger dauert, dürfen Ausnahmen gemacht werden: "Die Begründung ist formlos zu vermerken und den Rechnungsunterlagen beizufügen." Eine Ministeriumssprecher ergänzte auf Anfrage:
"Wie aus dem von Ihnen genannten Erlass hervorgeht, ist in jedem Einzelfall über die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bewirtung gesondert zu entscheiden. Um dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsatz zu entsprechen, sind Art und Umfang der Leistung zu prüfen, die Kosten sind auf das Nötigste zu beschränken sowie jeweils die aus wirtschaftlicher Sicht vorteilhafteste Alternative zu wählen. Hierbei ist auf den Charakter, Anlass, Umfang und die Dauer der Veranstaltung im Einzelfall sachlich abzustellen."
Bei internen Dienstbesprechungen darf - laut Erlass - nicht mal mehr eine keine kleine Cola Light-Flasche oder der berühmte Granini-Apfelsaft auf den Tisch gestellt werden. Die Sprecherin bestätigt, eine Erforderlichkeit wie bei Gästen sei "bei rein internen Veranstaltungen (z.B. Dienstbesprechungen) regelmäßig nicht gegeben, sodass in diesen Fällen eine aus Haushaltsmitteln finanzierte Bewirtung (Getränke und Speisen) nicht erfolgt."
Nach Keksen habe ich nicht gefragt.
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