Solingen-Attentäter: 10 Monate auf Bewährung wegen Kinderpornos
- Oliver Auster

- vor 5 Tagen
- 3 Min. Lesezeit
Heute außerdem im Landtagsblog:
Knast-TV-Serien wie "Prison Break" sind schwer erfolgreich, aber was jetzt in der JVA Siegburg (mutmaßlich) geplant war, wäre als Drehbuchentwurf glatt durchgefallen - zu unrealistisch! Dass Gefangene per TikTok einen Aufstand streamen... Es wird sicher noch etwas dauern, bis klar ist, ob und was hinter Gittern wirklich geplant war. Das aber bei der Razzia schon wieder ein Handy gefunden wurde (vorher drei weitere) und es wieder Vorwürfe um mutmaßlich korrupte Beamte gibt, ist... nicht gut. Justizminister Benjamin Limbachs (Grüne) Sommerferien sind wohl jetzt schon vorbei.
Glatzen-Panne bei der SPD: Paderborner Marktplatz in Hessen

Haarige Panne bei den „Stadtglatzen“: Wie im Landtagsblog berichtet, hat die SPD in ihren Fraktion a auf einem großen Display eine neue Kampagne in Sachen Hitzeschutz gezeigt. Dabei ging es um „coole Glatzen“ (wie bei Bruce Willis) ja und statt Glatzen – also versiegelte Plätze zum Beispiel in Essen oder Paderborn. Paderborn wurde der dortige Marktplatz genannt. Das Foto zeigte allerdings nicht den Marktplatz von Paderborn, wie einem aufmerksamen Landtagsblog-Leser aufgefallen ist – sondern den Marktplatz von Butzbach (!) in Hessen (!). Der sieht auch gar nicht so hässlich aus. War trotzdem keinem aufgefallen.
Der Fehler lag in der falschen Beschriftung einer Foto-Datenbank. Die hatte die Fachwerk-Idylle als Marktplatz von Paderborn ausgespuckt. Die SPD will das jetzt korrigieren und bei Social Media die richtige Version hochladen.
Die laaange Liste der Preisverleihungen durch das Land
Der Preis ist heiß: Der FDP-Abgeordnete Ralf Witzel wollte von der Landesregierung wissen, wieviele Preisverleihungen sie eigentlich so abhält oder fördert. Mir wären da jetzt nicht sooo viele eingefallen - aber in Wahrheit sind es unendlich viele. Die Liste, die Witzel als Antwort bekam, ist zehn Seiten lang. Jedes Mal mit Namen - und Kosten. Das war sicher viel Arbeit. Aber: interessant!
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Sind ein paar prominente Preise dabei wie der Staatspreis oder die Mevlüde-Genc-Medaille, aber auch der "Staatspreis Manufactum" oder "Energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW". Die ganze Liste gibt es hier.
Geisel tritt beim BSW aus

Der ehemalige Düsseldorfer OB Thomas Geisel ist vor zweieinhalb Jahren aus der SPD ausgetreten - und jetzt auch beim Bündnis Sahra Wagenknecht, wo er damals seine neue politische Heimat gefunden hatte. Er will aber Europa-Abgeordneter bleiben. "The Pioneer" hatte gestern zuerst darüber berichtet, dpa zitierte Geisel dann mit:
"Mein Austritt erfolgte aufgrund von Themen und Vorgängen, die nicht im Zusammenhang mit meiner Arbeit im Europäischen Parlament und der BSW-Delegation stehen."
Das der Politiker mit vielen Dingen in der Partei nicht zufrieden war, hatte er in den vergangenen Monaten mehrfach publik gemacht. Im April veröffentlichte er in seinem Blog einen Beitrag mit dem Titel "Warum sich das BSW neu aufstellen muss". Ende Juni folgte eine Pressemitteilung mit der Überschrift: "Verschenktes Potenzial: Mitglieder des BSW fordern eine ehrliche Debatte über Erneuerung in NRW". Die ehrliche Debatte endete jetzt mit dem Austritt.

Vor dem Attentats-Urteil kassierte Issa al H. einen Strafbefehl
Der Mann hat drei Menschen im Namen Allahs ermordet - und verschickte Kinderpornos. Das sieht die Justiz als erwiesen an, weshalb Issa al H. einen - bereits rechtskräftigen - Strafbefehl über 10 Monate Haft auf Bewährung bekommen hat. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervor.

Das Landtagsblog hatte über die Sache schon mal berichtet. Damals mit dem Stand, dass das Verfahren (wie ein weiteres) eingestellt worden sei, weil das Verbreiten von kinderpornografischen Schriften bei einer lebenslangen Haft auch keinen Unterschied mehr macht. Tatsächlich hatte man nach der Tat Dateien auf dem Handy des Attentäters gefunden, wegen denen das Verfahren tatsächlich eingestellt wurde (Grund siehe oben). Aber es gab noch ein anderes Verfahren, in dem der Attentäter drei Monate vor dem Anschlags-Urteil eben den Strafbefehl bekam - was bisher keiner wusste.
Demnach hatte das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) die deutschen Behörden informiert, dass am 13. April 2023 über Facebook eine "inkriminierte Datei zweimal hochgeladen und an Dritte versandt worden sei. Das Nutzerkonto habe über eine E-MailAdresse mit dem Beschuldigten verknüpft werden können."
Die zuständige Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln gab das Ermittlungsverfahren im März 2025 an die Zentralstelle für die Verfolgung terroristischer und terroristisch motivierter Straftaten (ZenTer) weiter, weil die bereits gegen Issa al H. wegen des Solingen-Anschlags ermittelte.
Am 10.0 Juni 2025 - also vor dem Solingen-Urteil - beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung wegen der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte in zwei Fällen. Wie gesagt: Der Strafbefehl sei inzwischen rechtskräftig. Issa al H. hatte also keinen Einspruch dagegen eingelegt.
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