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Döner-Automat für die Staatskanzlei - so sieht das Ding aus

Autorenbild: Oliver Auster
Oliver Auster
vor 11 Minuten
3 Min. Lesezeit

Heute außerdem im Landtagsblog:


Herbstlich willkommen in der sitzungsfreien Zeit. Im Landtag ist nix los und auch das Landtagsblog tritt ein bisschen kürzer und lauscht dem Wind und raschelndem Laub. Damit Sie nicht ganz in Herbst-Tristesse verfallen, gibt es aber hin und wieder frischen Content. Heute zu Handschellen, der Berlinale, E-Scootern - und einem leckeren Automaten in der Staatskanzlei.


Fesselnd: Polizei bekommt neue Handschellen


Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) möchte einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Handschellen abschließen. Die Ausschreibung ist gerade raus. Der alte Vertrag ist ausgelaufen, nun muss ein neuer geschlossen werden. Mit der Debatte um die Sicherheit der bisherigen Modelle hat das nichts zu tun. Theoretisch könnte das gleiche Modell auch einfach weiter genutzt werden, wenn die Firma sich durchsetzt.


Termin für Berlinale-Empfang steht


Alle mal die Kalender rausholen: Der Termin für den traditionellen NRW-Empfang zur Berlinale in der Landesvertretung in Berlin steht: Am 14. Februar treffen sich wieder Filmschaffende, Politiker und Gäste zu der beliebten Party.


So oft verteilt die Stadt Düsseldorf E-Scooter-Knöllchen


Symbolfoto E-Scooter.
Symbolfoto E-Scooter. Foto: X / Land NRW

Und hier noch eine Nachricht, die nicht nur Armin Laschet interessieren wird (womit ich ihm keinen Verstoß unterstellen will, es geht einfach um seine Leidenschaft für das Gefährt): Die Stadt Düsseldorf hat veröffentlicht, wieviele E-Scooter-Knöllchen sie pro Jahr verteilt.


Hintergrund, so die Stadt in einer Vorlage:


"Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs greifen die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes selbstverständlich auch Verstöße im Zusammenhang mit dem Abstellen sog. E-Scooter konsequent auf."


Also: Wer falsch parkt, muss zahlen. Die Stadt führt aus:


"Die Verwarn- und Bußgelder für das rechtswidrige Abstellen von E-Scootern richten sich nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog Straßenverkehrdordnungswidrigkeiten in der jeweils geltenden Fassung. Derzeit sind dies insbesondere die Tatbestandsnummern 101133 mit einem Verwarn- oder Bußgeld von 20,00 EUR (Tatvorwurf: „Sie behinderten andere Verkehrsteilnehmer durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche.“) und die Tatbestandsnummer 101134 mit 30,00 EUR („Sie gefährdeten andere Verkehrsteilnehmer durch das Abstellen eines Elektrokleinstfahrzeugs auf dem Gehweg/der Radverkehrsanlage/der Fahrbahn/einer Verkehrsfläche.“)."

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Aha! Und wie oft werden nun Knöllchen verteilt?


"Für falsch abgestellte E-Scooter wurden im Jahr 2025 im Stadtgebiet zu diesen Tatbeständen insgesamt 709 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei wurden Verwarn- und Bußgelder sowie – je nach Verfahrensverlauf – ggf. Gebühren und Auslagen i. H. v. rund 10.000 Euro festgesetzt."



So lecker ist der Kantinenersatz-Automat der Staatskanzlei


Diese Kantine hat auch vor 13 Uhr geöffnet…


Im Januar berichtete Das Landtagsblog mal davon, dass die Staatskanzlei einen Currywurst-Automaten suche. Also einen und Tomaten, der richtige Mahlzeiten ausspuckt – weil man keinen neuen Caterer für das Bistro im Erdgeschoss gefunden hatte. Die Suche nach einem Automatenbetreiber war letztlich erfolgreich und das Landtagsblog hatte jetzt Gelegenheit, den Automaten zu fotografieren:

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