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Kritik an 135.000 Euro teurem Wandteppich für Landesrechnungs-Hof

Heute außerdem im Landtagsblog:


Der teure Wandteppich
Der teure Wandteppich. Foto: LRH

Ich weiß nicht, ob und was für eine Kaffeemaschine der Landesrechnungshof in seinem Neubau in Düsseldorf hat (dafür wissen wir ja dank des Landesrechnungshofs, welche Kaffeemaschine das Innovation Lab der Polizei hat). Aber: Die Haushalts-Hüter haben jetzt ein Kunstwerk, das fast zehn Mal so teuer war wie die "La Cimbali S20". Stolze 135.000 Euro (plus 35.000 Euro vorbereitende Kosten) wurden für den XXL-LED-Wandteppich der Kölner Künstlerin Astrid Klein fällig. Bezahlt vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), der wiederum Fördergelder des Landes nutzte. Unterm Strich löhnte also der Steuerzahler.


Es birgt natürlich eine gewisse Ironie, dass ausgerechnet der sonst so kritische Landesrechnungshof sich selbst ein so teures Kunstwerk ins Haus holt (Präsidentin Brigitte Mandt war mit in de Jury). Der Haushaltsexperte der Grünen im Landtag, Simon Rock, sagte mir für den Kölner Stadt-Anzeiger:


„Dass Frau Mandt von allen Ressorts zu Recht Sparsamkeit einfordert, gleichzeitig aber ein Kunstwerk von mehr als 135.000 Euro für den eigenen Landesrechnungshof mit ausgesucht hat, wirft angesichts der angespannten Haushaltslage Fragen auf.“


Der Landesrechnungshof (LRH) weist das Thema übrigens weit von sich: Der BLB habe sich schließlich gekümmert, und auf die "Fördersumme" habe man als LRH keinen Einfluss gehabt. Im Innovation Lab der Polizei dürfte es heute dennoch ein bisschen Schadenfreude in der Kaffeeküche geben.


CDU verteilt Messer im Wahlkampf - Reul richtig sauer


Screenshot LinkedIn
Dieser LinkedIn-Beitrag von Michael Klöppels machte das seltsame Wahlkampf-Geschenk publik. Screenshot: Linkedin

Die "Zeit" hatte jüngst eine gute Geschichte - sie war an mir vorüber gegangen, vielleicht kennen Sie sie auch noch nicht: Die CDU in Eschweiler hatte (wie seit Jahren) Schälmesser als Wahlkampf-Geschenke in Briefkästen gesteckt. Das fand ein LinkedIn-Benutzer komisch - wodurch die Sache ihren Lauf nahm...


Richtig auf der Zinne ist Innenminister Herbert Reul (CDU), der sich beim WDR in Rage redete ("Schuss nicht gehört") und auf Anfrage noch mal sagte:


„Schälmesser waren lange ein beliebtes Werbemittel, weil sie praktisch, langlebig und keine Wegwerfartikel sind. Gerade im Wahlkampf galt ihre Verteilung deshalb lange als bewährte Praxis. Allerdings hat sich der gesellschaftliche Kontext verändert. Angesichts der zunehmenden Diskussionen über Messerkriminalität sollten Werbemittel mit mehr Sensibilität ausgewählt werden. Auch wenn ein kleines Küchenmesser im Alltag harmlos wirkt, kann es in der öffentlichen Wahrnehmung falsche Signale senden. Es gibt genügend andere nützliche Werbegeschenke, die positive Botschaften transportieren, ohne problematische Assoziationen zu wecken."


Reuls Fazit:


"Auch im Wahlkampf gilt: Besser ohne Messer.“


Demo gegen Gelöbnis am Landtag angemeldet


Gelöbnis
Mit diesem Foto wirbt die Bundeswehr für das Gelöbnis, bei dem man sich auch an einem "Karrieremobil" informieren kann. Foto: Bundeswehrkarriere.de

Am 4. September wird es vor dem Landtag ein feierliches Gelöbnis für 420 Rekrutinnen und Rekruten geben. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), Innenminister Herbert Reul (CDU) und Landtagspräsident André Kuper werden Reden halten, das ganze ist von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen. Dennoch hat ein linkes Bündnis unter dem schon öfter verwendeten Namen "GelöbNIX" ein Gegendemo angemeldet. Erst mal mit 150 Teilnehmern - aber das kann sich erfahrungsgemäß auch ändern und größer werden.

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Die Polizei ist mit den Anmeldern noch in "Kooperationsgesprächen", um den Ort der Demo abzusprechen. Sollte sie zum Beispiel am Johannes Rau-Platz stattfinden, wäre es zumindest so weit weg, dass Trillerpfeifen und Co. nicht alles übertönen würden.


Stadtwappen-Streit landete erst bei falschem Gericht


Plakate AfD Dortmund
Da standen sie noch im Keller: Die Plakate der AfD mit Dortmunder Stadtwappen. Foto: Facebook / AfD Dortmund

Nachdem die Stadt Dortmund der AfD verbieten will, das Stadtwappen auf Wahlplakaten zu zeigen, zieht sich die gerichtliche Behandlung hin. Ob es überhaupt noch eine Entscheidung vor der Kommunalwahl am 14. September geben wird, ist zumindest offen. Der Grund: Die Stadt hatte ihren Unterlassungsantrag beim Landgericht eingereicht. Dieses war aber der Meinung, dass die Sache beim Verwaltungsgericht richtig aufgehoben ist. Nach einem dezenten Hinweis zog die Stadt ihren Eilantrag also wieder zurück und reichte einen neuen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein (Az. 15 L 1599/25).


Jetzt hat die AfD als Antragsgegnerin erst Mal Zeit für eine Stellungnahme. Dann ist - wenn es keine weiteren Scharmützel gibt - das Gericht am Zug. Die Stadt will, dass die AfD ihre Plakate entweder vernichtet oder das Wappen überklebt. Die Partei wiederum machte sich am Wochenende über die Verwaltung lustig, die still und heimlich von einem Gericht zum anderen gezogen sei.

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