Schüler bringt Messer mit in Landtag - Polizei-Einsatz
- Oliver Auster

- vor 2 Stunden
- 3 Min. Lesezeit
Heute außerdem im Landtagsblog:

Früher haben die Lümmel von der ersten Bank irgendwie lustigere Streiche gespielt...
Wie das Landtagsblog exklusiv erfuhr, gab es am gestrigen Montag einen Vorfall an der Sicherheitsschleuse des Landtags. Ein Schüler, der mit einer Gruppe angemeldet war, hatte ein Messer im Rucksack. Ein Landtagssprecher bestätigte auf Anfrage:
"Beim Sicherheitscheck einer Besuchergruppe hat der Sicherheitsdienst des Landtags ein Messer sichergestellt. Nach Absprache mit der Polizei handelte es sich zwar um eine lange Klinge, aber keine Waffe. Nach Ende des Besuches wurde es dem Besucher wieder ausgehändigt."
Der Sprecher ergänzte:
"Der Fall zeigt, dass die genaue Überprüfung von Gästen notwendig ist. Der Sicherheitsdienst des Landtags stellt regelmäßig Taschenmesser sicher, die Besucherinnen und Besucher mit sich führen, meist in der Größe von Taschenmessern oder Schlüsselanhängern."
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Man muss sagen: Schön bescheuert. Denn dass man im Landtag durch eine Sicherheitsschleuse muss, wissen ja alle Besucher - Schülergruppen eingeschlossen, Und warum hat ein Schüler eigentlich ein Messer im Rucksack? Herrje...
Land zählt elf Flüchtlinge mit dem Geschlecht "Divers"
Im Januar waren laut einem aktuellen Bericht des Flüchtlingsministeriums 10.532 Asylsuche in Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht (die kommunalen Heime sind also nicht mitgezählt). Neuerdings wird in den turnusgemäßen Berichten an den Landtag auch der Familienstand ausgewiesen: So sind unter den oben genannten z.B. 5532 alleinreisende Männer - also mehr als die Hälfte. Der Anteil von Familien mit Kindern liegt bei nur 15 Prozent. Kurios: Es gibt auch die Spalte "Divers ohne Kinder". Das sind nur elf Asylsuchende, aber alleine, dass es gezählt wird, fand ich interessant.
Kommt der Karneval im TV zu kurz?

Der Landtagsabgeordnete Werner Pfeil (FDP) war früher Präsident des Aachener Karnevalvereins ("Orden wider dem tierischen Ernst") und kennt sich daher aus - auch mit dem Narrentum und dem TV. Zuletzt findet Pfeil, sei der Karneval bei den Öffentlich-rechtlichen zu kurz gekommen oder zu spät programmiert gewesen, was er in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung thematisiert. So fragt Pfeil:
"Aus welchen Gründen werden Brauchtumsveranstaltungen nach 22 Uhr ausgestrahlt, bei denen das Zielpublikum oftmals nicht mehr zuschaut?"
Oder auch:
"Wie beabsichtigt die Landesregierung der Brauchtumspflege in NRW - egal ob Schützen, Karneval, oder andere Veranstaltungen - im TV-Bereich durch die Aufsichtsgremien mehr Aufmerksamkeit zu widmen?"
Tatsächlich packen sich die Karnevalisten aber auch an die eigene Pappnase und fragen sich, warum z.B. die Düsseldorfer TV-Sitzung immer schlechtere Quoten hat. Dazu hat die Rheinische Post neulich ein interessantes Stück gemacht.
Polizist*in verliert vor Gericht
Nachdem die Staatsanwaltschaft neulich ihre Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges gegen einen Polizistin, die früher ein Polizist war, ad acta gelegt hatte, schien die Beamtin ganz gute Karten zu haben. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Polizistin dagegen abblitzen lassen: Alle drei Eilanträge wurden abgelehnt, der Beförderungsstopp gilt weiter (kann sich im Hauptverfahren noch ändern). Für die Richter war der Fall klar, wie es in einer Mitteilung heißt:
"Zwei Tage nach der am 7.Mai 2025 erfolgten Änderung ihres Geschlechtseintrags habe sie gegenüber einer Kollegin geäußert: „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar.“ und: „Es knallt diesen Monat bei den Beförderungen, spätestens bei der nächsten.“. Gegenüber einem weiteren Kollegen habe sie geäußert, bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen."
Die Polizistin hatte argumentiert, das sei ein Joke gewesen. Das Verwaltungsgericht dagegen sagt:
"Schon die auf diese Weise erfolgte Ankündigung, sich auf Kosten von Kollegen rechtsmissbräuchlich einen Vorteil bei der Beförderung zu verschaffen, stellt eine Dienstpflichtverletzung dar, weil sie unmittelbar als gezielte Provokation im gesamten Kollegenkreis wirkt und geeignet ist, den Betriebsfrieden erheblich und nachhaltig zu stören."
Für Jura-Studenten und deren kommende Hausarbeiten: Die Aktenzeichen sind 2 L 3912/25, 2 L 4140/25, 2 L 134/26.
In eigener Sache: Das wird LandtagsblogPlus kosten

Nachdem ich gestern hier schrieb, dass es ab 1. März das Bezahlmodell LandtagsblogPlus für ausgewählten Content geben wird, kam von einigen Lesern die Frage auf: Okay, aber was wird das denn kosten? Für den Einzelleser 10 Euro im Monat. Ich werde die kommenden Tage das Abomodell schon mal freischalten, so dass man sich schon eintragen kann.
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